Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) ist die wichtigste technische Regel für den Brandschutz von Elektro-, Sanitär- und Heizungsleitungen. Die Bundesländer haben sie – teils mit kleinen Abweichungen – als Technische Baubestimmung eingeführt. Sie behandelt drei Themen.
1. Leitungen in Rettungswegen
Notwendige Treppenräume und Flure müssen im Brandfall benutzbar bleiben. Leitungen bringen Brandlast in diese Bereiche. Die MLAR lässt deshalb offen verlegte Leitungen nur eingeschränkt zu – im Wesentlichen nichtbrennbare Leitungen und solche, die ausschließlich der Versorgung des Rettungswegs selbst dienen. Alles andere muss abgetrennt werden: in Installationsschächten und -kanälen, über feuerhemmenden Unterdecken oder unter Putz.
In der Praxis heißt das: Kabeltrassen im Flur werden in einen I-Kanal gelegt oder oberhalb einer klassifizierten Unterdecke geführt.
2. Führung durch Wände und Decken
Der Grundsatz ist einfach: Leitungen dürfen durch raumabschließende Bauteile mit Feuerwiderstand nur geführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist. Der Regelfall ist die Abschottung, deren Feuerwiderstandsdauer der des Bauteils entspricht.
Daneben nennt die Richtlinie Erleichterungen. Einzelne Leitungen – zum Beispiel einzelne Kabel, nichtbrennbare Rohre bis 160 mm oder brennbare Rohre bis 32 mm Außendurchmesser – dürfen ohne klassifizierte Abschottung durch das Bauteil geführt werden, wenn Abstände, Bauteildicke und der Verschluss des Ringspalts den Vorgaben entsprechen. Diese Erleichterungen sind an genaue Bedingungen geknüpft und gelten nicht für Bündel oder Trassen.
3. Funktionserhalt
Bestimmte sicherheitstechnische Anlagen müssen im Brandfall weiterarbeiten. Die MLAR fordert dafür, dass ihre Leitungsanlagen ausreichend lang funktionsfähig bleiben:
| Dauer | Anlagen (Beispiele) |
|---|---|
| 30 Minuten | Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlagen, Alarmierungsanlagen, natürliche Rauchabzüge |
| 90 Minuten | Wasserdruckerhöhung für Löschwasser, maschinelle Rauchabzüge und Druckbelüftung, Feuerwehraufzüge |
Erreicht wird das mit Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt oder mit normalen Kabeln in einem geprüften E-Kanal.
Was die MLAR nicht regelt
Für Lüftungsleitungen gilt eine eigene Richtlinie, die Lüftungsanlagen-Richtlinie. Und: Die MLAR beschreibt Anforderungen, keine Produkte. Welches System im Einzelfall eingebaut werden darf, ergibt sich aus dessen Verwendbarkeitsnachweis. Bei Sonderbauten kann das Brandschutzkonzept darüber hinausgehen.
