Die Systeme sind geprüft in den Feuerwiderstandsklassen F 30 bis F 120 nach DIN 4102-4 und bieten einen wirksamen Schutz gegen Feuer und Rauchgase. Durch ihre raumabschließende Wirkung sowie die hohe Temperaturbeständigkeit tragen sie maßgeblich zur Aufrechterhaltung der geforderten Brandschutzqualität bei.
Warum der Restspalt entscheidet
Eine Brandschutzklappe schließt im Brandfall die Lüftungsleitung. Ihre Klassifizierung gilt aber nur zusammen mit dem geprüften Einbau: Bleibt der Spalt zwischen Klappengehäuse und Bauteil offen oder wird er mit dem falschen Material gefüllt, ziehen Rauch und Flammen an der Klappe vorbei. Der Fugenverschluss ist deshalb Teil der Zulassung der Klappe.
Nasseinbau mit Brandschutzmörtel
Im klassischen Nasseinbau wird der umlaufende Spalt vollständig mit Mörtel der vom Hersteller vorgegebenen Gruppe verfüllt. Wir achten auf die geforderte Spaltbreite und Mörteltiefe, auf vollflächiges Verfüllen ohne Hohlräume und darauf, dass Antrieb und Auslöseeinrichtung frei zugänglich bleiben.
Trockeneinbau mit beschichteten Mineralfaserplatten
Wo Mörtel nicht möglich oder nicht gewünscht ist – etwa bei großen Öffnungen, mehreren Klappen nebeneinander oder in leichten Trennwänden – kommt der Einbau im Weichschott infrage. Zulässig ist das nur, wenn der Klappenhersteller diese Einbauart ausdrücklich nachgewiesen hat. Das prüfen wir vor Beginn anhand der Einbauanleitung.



