Brandschutz-Glossar
34 Begriffe aus dem baulichen Brandschutz – kurz erklärt, mit Verweisen auf Leistungen und Ratgeber.
A
- Abschottung
- Verschluss einer Öffnung in einer Wand oder Decke mit Feuerwiderstand, durch die Leitungen geführt sind. Die Abschottung stellt sicher, dass Feuer und Rauch nicht über die Durchführung in den nächsten Brandabschnitt gelangen.Kabel- und Rohrabschottungen
- Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG)
- Vom Deutschen Institut für Bautechnik erteilter Nachweis für eine Bauart – also für das Zusammenfügen von Bauprodukten zu einem Bauteil, zum Beispiel einer Abschottung. Die aBG regelt Einbau, Anwendungsbereich und Kennzeichnung.
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
- Nationaler Verwendbarkeitsnachweis für Bauprodukte. Ältere Abschottungssysteme sind häufig noch über eine abZ geregelt; neuere Bescheide werden als Bauartgenehmigung oder kombiniert erteilt.
- Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
- Verwendbarkeitsnachweis, der von einer anerkannten Prüfstelle auf Grundlage einer Brandprüfung ausgestellt wird – üblich zum Beispiel für Installationskanäle, Unterdecken und Bekleidungen.
B
- Baustoffklasse
- Einstufung eines Materials nach seinem Brandverhalten, etwa nichtbrennbar (A1, A2), schwerentflammbar (B1) oder normalentflammbar (B2). Nicht zu verwechseln mit der Feuerwiderstandsklasse eines Bauteils.
- Brandabschnitt
- Bereich eines Gebäudes, der durch Brandwände und feuerbeständige Decken von anderen Bereichen getrennt ist. Ein Brand soll für eine bestimmte Zeit auf diesen Abschnitt begrenzt bleiben.
- Brandlast
- Die Menge an brennbarem Material in einem Raum – einschließlich Kabelisolierungen und Kunststoffrohren. In Rettungswegen ist die zulässige Brandlast stark begrenzt.
- Brandschutzklappe
- Absperrvorrichtung in einer Lüftungsleitung, die bei Brand selbsttätig schließt. Ihre Klassifizierung gilt nur in Verbindung mit dem geprüften Einbau, zu dem auch der Verschluss des umlaufenden Spalts gehört.Fugenverschluss um Brandschutzklappen
- Brandschutzkonzept
- Objektbezogene Planung aller baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen. Bei Sonderbauten ist es Teil der Baugenehmigung und für die Ausführung verbindlich.
- Brandwand
- Wand zur Trennung von Brandabschnitten. Sie muss feuerbeständig sein, aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und auch unter mechanischer Beanspruchung standhalten.
D
- Dämmschichtbildner
- Material, das unter Hitze aufschäumt und eine wärmedämmende Schicht bildet. Dämmschichtbildner stecken in Rohrmanschetten, Brandschutzschäumen, Kabelbandagen und Stahlbeschichtungen.
E
- E-Kanal
- Kabelkanal mit Funktionserhalt. Er schützt die Kabel im Inneren vor einem Brand von außen, sodass sicherheitstechnische Anlagen 30 oder 90 Minuten weiterarbeiten (E 30, E 90).I-, E- und L-Kanal-Systeme
- EI 30 / EI 60 / EI 90 / EI 120
- Europäische Klassifizierung nach DIN EN 13501-2. E steht für den Raumabschluss, I für die Wärmedämmung, die Zahl für die Dauer in Minuten. Mit R kommt die Tragfähigkeit hinzu (REI).Feuerwiderstandsklassen erklärt
- Einheits-Temperaturzeitkurve (ETK)
- Genormter Temperaturverlauf für Brandprüfungen. Nach 30 Minuten werden 842 °C erreicht, nach 90 Minuten 1.006 °C.
- Europäische Technische Bewertung (ETA)
- Europäischer Nachweis der Leistung eines Bauprodukts, Grundlage für die CE-Kennzeichnung. Für den Einbau in Deutschland wird sie häufig durch eine Bauartgenehmigung ergänzt.
F
- Feuerbeständig
- Bauaufsichtlicher Begriff für eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten (F 90).
- Feuerhemmend
- Bauaufsichtlicher Begriff für eine Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten (F 30).
- Feuerwiderstandsklasse
- Angabe, wie lange ein Bauteil im Brandversuch seine Funktion behält – zum Beispiel F 90 für eine Wand oder S 90 für eine Kabelabschottung.Feuerwiderstandsklassen erklärt
- Funktionserhalt
- Anforderung, dass elektrische Leitungsanlagen sicherheitsrelevanter Einrichtungen im Brandfall für 30 oder 90 Minuten funktionsfähig bleiben.
H
- Hochfeuerhemmend
- Bauaufsichtlicher Begriff für eine Feuerwiderstandsdauer von 60 Minuten (F 60).
I
- I-Kanal
- Installationskanal, der einen Brand der Leitungen im Inneren vom umgebenden Raum fernhält – typisch für Kabeltrassen in notwendigen Fluren (I 30 bis I 120).I-, E- und L-Kanal-Systeme
K
- Kennzeichnungsschild
- Dauerhaftes Schild neben einer Abschottung mit System, Feuerwiderstandsklasse, Zulassungsnummer, Errichter und Herstellungsjahr.Abschottungen kennzeichnen und dokumentieren
- Kombiabschottung
- Abschottung, die für die gemeinsame Durchführung von Kabeln und Rohren in einer Öffnung geprüft ist.
L
- L-Kanal
- Feuerwiderstandsfähige Lüftungsleitung (L 30 bis L 120), die Brandabschnitte ohne Brandschutzklappe überbrücken darf.I-, E- und L-Kanal-Systeme
- Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)
- Technische Regel für Leitungen in Rettungswegen, für die Führung durch Wände und Decken und für den Funktionserhalt.Die MLAR kurz erklärt
M
- Mörtelschott
- Abschottung aus Brandschutzmörtel. Formstabil und robust, vor allem in massiven Wänden und Decken.
N
- Nachbelegung
- Nachträgliches Einziehen weiterer Leitungen durch eine bestehende Abschottung. Sie ist nur im Rahmen des Verwendbarkeitsnachweises zulässig und muss fachgerecht verschlossen werden.
- Notwendiger Flur
- Flur, über den Rettungswege aus Aufenthaltsräumen zu Treppenräumen oder ins Freie führen. An Wände, Decken und Leitungen in notwendigen Fluren gelten besondere Anforderungen.
R
- Rohrmanschette
- Metallgehäuse mit aufschäumender Einlage, das um ein brennbares Rohr gesetzt wird. Im Brandfall drückt die Einlage das erweichende Rohr zusammen und verschließt die Öffnung.
S
- Schaumschott
- Abschottung aus Brandschutzschaum für kleine bis mittlere Öffnungen, leicht nachzubelegen.
- Streckenisolierung
- Dämmung nichtbrennbarer Rohre mit Mineralwolle auf einer bestimmten Länge beiderseits des Bauteils. Sie verhindert, dass die Wärme über das Rohr auf die andere Seite geleitet wird.
Ü
- Übereinstimmungserklärung
- Schriftliche Bestätigung des Errichters, dass er eine Bauart – etwa eine Abschottung – entsprechend dem Verwendbarkeitsnachweis ausgeführt hat.
V
- Verwendbarkeitsnachweis
- Sammelbegriff für die Nachweise, die den Einsatz eines Bauprodukts oder einer Bauart erlauben: Zulassung, Bauartgenehmigung, Prüfzeugnis oder Europäische Technische Bewertung.
W
- Weichschott
- Abschottung aus beschichteten Mineralfaserplatten. Leicht, für große Öffnungen geeignet und gut nachbelegbar.Weichschott, Mörtelschott oder Schaum?
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