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TFT Brandschutz

Baulicher Brandschutz im Rhein-Main-Gebiet

Unser Sitz ist Mainz-Kastel – mitten zwischen Wiesbaden, Mainz und Frankfurt. Von hier aus arbeiten wir in der gesamten Region, in Hessen ebenso wie in Rheinland-Pfalz.

Brandschutz in Hessen

In Hessen gilt die Hessische Bauordnung (HBO). Sie legt fest, welche Wände und Decken feuerhemmend, hochfeuerhemmend oder feuerbeständig sein müssen. Wie Leitungen durch diese Bauteile geführt werden dürfen, regelt die als Technische Baubestimmung eingeführte Leitungsanlagen-Richtlinie; für Lüftungsanlagen gilt entsprechend die Lüftungsanlagen-Richtlinie. Für Sonderbauten wie Hochhäuser, Versammlungsstätten oder Krankenhäuser kommen weitere Vorschriften und das Brandschutzkonzept hinzu.

Brandschutz in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gilt die Landesbauordnung (LBauO). Sie bestimmt, welche Bauteile welchen Feuerwiderstand brauchen. Die Führung von Leitungen durch diese Bauteile regelt die als Technische Baubestimmung eingeführte Leitungsanlagen-Richtlinie, für Lüftungsanlagen die Lüftungsanlagen-Richtlinie. Bei Sonderbauten ist zusätzlich das Brandschutzkonzept maßgeblich. Wir arbeiten auf beiden Seiten des Rheins und kennen die Anforderungen beider Länder.

Ihr Ort ist nicht dabei? Für größere Bauvorhaben fahren wir auch weiter – fragen Sie uns einfach über das Kontaktformular.

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