Maßgeblich sind dabei die Einhaltung der bauaufsichtlichen Vorgaben, gültigen Zulassungen sowie die entsprechenden Prüfzeugnisse.
Drei Kanäle, drei Schutzziele
| Kanal | Schutzziel | Klassen |
|---|---|---|
| I-Kanal (Installationskanal) | Ein Kabelbrand im Kanal bleibt im Kanal – der Rettungsweg davor bleibt frei von Feuer und Rauch. | I 30 bis I 120 |
| E-Kanal (Funktionserhalt) | Ein Brand außerhalb erreicht die Kabel im Kanal nicht – die Anlage arbeitet für die geforderte Zeit weiter. | E 30 bis E 90 |
| L-Kanal (Lüftungsleitung) | Feuer und Rauch werden nicht über die Lüftung in andere Brandabschnitte getragen. | L 30 bis L 120 |
I-Kanal: Brandlast im Rettungsweg kapseln
In notwendigen Fluren und Treppenräumen dürfen Leitungen nur in begrenztem Umfang offen verlegt werden. Wo mehr Kabel durch den Rettungsweg müssen, kapselt ein Installationskanal die Brandlast. Die Kanäle werden aus Brandschutzplatten gefertigt, an Decke oder Wand abgehängt und an allen Durchdringungen dicht angeschlossen.
E-Kanal: Funktionserhalt für Sicherheitstechnik
Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Entrauchung oder Feuerwehraufzüge müssen auch im Brandfall weiter mit Strom versorgt werden. Die MLAR fordert dafür je nach Anlage 30 oder 90 Minuten Funktionserhalt. Ein E-Kanal schützt normale Kabel von außen – eine wirtschaftliche Lösung, wenn viele Leitungen auf einer Trasse liegen oder im Bestand nachgerüstet wird.
L-Kanal: Lüftungsleitungen mit Feuerwiderstand
Lüftungsleitungen, die Brandabschnitte ohne Brandschutzklappe überbrücken, müssen selbst feuerwiderstandsfähig sein. Wir bauen selbstständige Lüftungsleitungen aus Brandschutzplatten oder bekleiden Stahlblechkanäle – einschließlich Abhängung, Formteilen und Revisionsöffnungen nach Prüfzeugnis.






