Brandschutz ist nur so gut wie sein Nachweis. Bei einer Abnahme, einer Brandschau oder nach einem Schaden zählt nicht, ob eine Durchführung ordentlich aussieht, sondern ob sich belegen lässt, womit, von wem und nach welcher Zulassung sie verschlossen wurde.
Der Verwendbarkeitsnachweis
Jedes Abschottungssystem braucht einen Nachweis, dass es für den Einbaufall geeignet ist. Das kann eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG), eine ältere allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) oder eine Europäische Technische Bewertung (ETA) sein. Darin steht, in welchen Bauteilen das System eingebaut werden darf, welche Leitungen zulässig sind und wie groß die Öffnung sein darf.
Das Kennzeichnungsschild
Neben jeder Abschottung wird dauerhaft ein Schild angebracht. Es enthält mindestens:
- die Bezeichnung der Abschottung und ihre Feuerwiderstandsklasse
- die Nummer der Zulassung oder Bauartgenehmigung
- den Namen des Errichters, also des ausführenden Betriebs
- das Herstellungsjahr
Das Schild ist mehr als eine Formalie: Wer später nachbelegt, erfährt daraus, mit welchem System er die Öffnung wieder verschließen muss.
Die Übereinstimmungserklärung
Mit der Übereinstimmungserklärung bestätigt der Errichter schriftlich, dass er die Abschottungen entsprechend dem Verwendbarkeitsnachweis hergestellt hat. Sie geht an den Bauherrn und gehört in die Bauakte.
Schottliste, Fotos und Pläne
Für größere Gebäude reicht ein Stapel Erklärungen nicht aus. Bewährt hat sich eine Schottliste, in der jede Abschottung eine Nummer erhält – mit Geschoss, Achse oder Raum, Bauteil, System, Größe und Datum. Fotos vor und nach dem Verschließen zeigen Belegung und Ausführung. Werden die Nummern in die Grundrisse übertragen, findet jeder das Schott auch Jahre später wieder.
Genau so arbeiten wir: mit digitaler Schottübertragung, präzisen Aufmaßen und Vorher-/Nachher-Fotos. Die Dokumentation entsteht parallel zur Ausführung und liegt zur Abnahme vollständig vor.
